Ich habe eine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass Behandlungskosten bei mir von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig und den privaten Krankenkassen im Rahmen der vereinbarten Tarife erstattet werden.
Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die im Facharztvertrag eingeschrieben sind, haben ein Anrecht auf einen Platz für eine Akutbehandlung innerhalb von 14 Tagen.