Kosten

Ich habe eine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass Behandlungskosten bei mir von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig und den privaten Krankenkassen im Rahmen der vereinbarten Tarife erstattet werden.

Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die im Facharztvertrag eingeschrieben sind, haben ein Anrecht auf einen Platz für eine Akutbehandlung innerhalb von 14 Tagen.